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   BFH, 23.08.2006 - IV B 114/05   

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https://dejure.org/2006,13922
BFH, 23.08.2006 - IV B 114/05 (https://dejure.org/2006,13922)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2006 - IV B 114/05 (https://dejure.org/2006,13922)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2006 - IV B 114/05 (https://dejure.org/2006,13922)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - IV B 114/05
    Maßgeblich für die Beschwer ist nur der Entscheidungssatz (Tenor); der Kläger ist deshalb auch dann nicht beschwert, wenn das FG seiner Klage aus einem anderen als dem von ihm geltend gemachten Rechtsgrund stattgegeben hat (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 1983 VIII R 30/80, BFHE 138, 4, BStBl II 1983, 534; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz. 12).
  • BFH, 03.11.1998 - I B 58/98

    Beschwer; Stattgabe der Klage

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - IV B 114/05
    Da die Entscheidungskompetenz des FG durch den Antrag des Klägers begrenzt ist, kommt es für dessen Beschwer allein darauf an, ob die Entscheidung von seinem Antrag in der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung abweicht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 1998 I B 58/98, BFH/NV 1999, 939, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04

    Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines

    Der EuGH hat die bisherige Anknüpfung an die "Abschreibungen für die Abnutzung" als eine mit der Zielsetzung des Art. 6 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbare Auslegung des Begriffes der Ausgaben angesehen (EuGH, Urteil vom 14.9.2006, C-72/05, Beilage zu BFH/NV 2007,S. 66).

    Der EuGH konkretisiert diese ausdrücklich als "Abschreibungen für die Abnutzung des Gegenstandes oder die Ausgaben des Steuerpflichtigen, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigt haben" (EuGH, Urteil vom 14.9.2006, C-72/05, Beilage zu BFH/NV 2007, S. 66, Tz. 25 - 28; Urteil vom 26.9.1996, C-230/94, UR 1996, S. 418, Tz. 36).

  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

    Unerheblich ist hierbei grundsätzlich, ob das FG die Stattgabe der Klage auf die vom Kläger geltend gemachten oder auf andere Gründe stützt (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120, und BFH-Beschluss vom 23. August 2006 IV B 114/05, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

    Dass das FG für die Klagestattgabe eine andere als die von der Klägerin für zutreffend gehaltene Begründung angeführt hat, ist für die Beurteilung, ob die Klägerin formell beschwert ist, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2006 IV B 114/05, BFH/NV 2007, 66).
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